Flächen-

verpachtung

Maximaler Nutzen
für die Umwelt,
maximale Einnahmen
für Sie

Mit der Verpachtung Ihrer Fläche/n zur Nutzung von Wind- oder Sonnenenergie leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende und zum Klimaschutz. Dabei profitieren Sie von langfristigen und sicheren Einnahmen. Hinzu kommt: Auch Ihre Gemeinde profitiert von einem Wind- oder Solarpark.

Wir prüfen Ihre Fläche/n innerhalb kurzer Zeit und teilen Ihnen mit, ob und wie das Land geeignet ist. Bei vorhandenem Potenzial erhalten Sie daraufhin ein persönliches Angebot.

„Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht.“

Marie von Ebner-Eschenbach

Welche Flächen sind für Windenergie geeignet?

Grundsätzlich eignen sich Ackerland, Weideland, Grünland, Wald (Wirtschaftsforst) und auch ehemalige Tagebaue sowie Deponien für die Errichtung von Windparks. Die tatsächliche Güte eines Standortes ist von vielen Faktoren abhängig, wie beispielsweise der Windhöffigkeit, Abstandskriterien zu Siedlungen, Schutzgebieten und der örtlichen Geländebeschaffenheit. All diese Aspekte berücksichtigen wir mithilfe von Geodaten im Rahmen unserer Eignungsprüfung.

Welche Flächen sind für Solarenergie geeignet?

Für eine Photovoltaikanlage kommen Freiflächen in Frage, die zusammenhängend, gegebenenfalls einschließlich benachbarter Flächen, eine Größe von mindestens etwa 5 Hektar aufweisen. Dabei kann es sich um Ackerland, Grünland oder Brachflächen, um sogenannte Konversionsflächen oder Gebiete entlang von Autobahnen oder Schienenwegen handeln. Entscheidende Faktoren sind neben der Größe die Hangausrichtung und die Möglichkeit des Netzanschlusses.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Sichere jährliche Pachteinnahmen über einen Zeitraum von etwa 25-30 Jahre mit Beginn der Stromerzeugung auf Ihrem Grundbesitz

Kein finanzieller Aufwand –alle Entwicklungskosten tragen wir, gemeinsam mit starken Projektpartnern

Stabiles Zusatzeinkommen und dadurch Unabhängigkeit in schlechten Erntejahren

Individuelle Lösungen wie beispielsweise Parkbeteiligungen

FAQ – Ihre Fragen schnell beantwortet

Solar

Wie viel Energie erzeugt ein Solarpark?

Die Höhe des jährlich erzeugbaren Stroms hängt von den jeweiligen Standortbedingungen ab. Als Richtwert kann derzeit jedoch etwa 1 Millionen Kilowattstunden (kWh) je Hektar Solarparkfläche angenommen werden. Ein 10 Hektar großer Solarpark versorgt demnach ungefähr 4.000 Haushalte mit sauberem Strom.

Wie hoch sind die Pachten für einen Solarpark?

Die Höhe der Pacht hängt von vielerlei Faktoren ab. Entscheidend im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit eines Solarparks sind dessen mögliche Größe, die Ausrichtung und somit die Einstrahlung, die Entfernung zum nächsten Netzverknüpfungspunkt und weitere Kriterien. Nachdem wir diese anhand von Geoinformationssystemen (GIS) geprüft haben, ist eine konkrete Benennung der Pachthöhe möglich.

Über welchen Zeitraum wird meine Fläche gepachtet?

Moderne Photovoltaikanlagen sind für eine Nutzungsdauer von etwa 25 bis 30 Jahre ausgelegt. Der Pachtvertrag wird deshalb über eine Laufzeit von 25 Jahre geschlossen. Um auch den Planungszeitraum sowie die Option eines Weiterbetriebs nach Ablauf von 25 Jahren zu berücksichtigen, beinhalt der Pachtvertrag entsprechende Regelungen, nach denen sich die Laufzeit verlängern kann. Die Zahlung der Pacht erfolgt ab dem Beginn der Baumaßnahmen bis zum vollständigen Rückbau der Anlage und somit der Beendigung der Flächennutzung für Solarenergie.

Wie lange dauert es, bis ein Solarpark errichtet ist?

Die Entwicklung umfasst neben dem Abschluss der Pachtverträge als Planungsgrundlage die Einholung von Gutachten, die Erstellung einer technischen Planung, die Beantragung einer Baugenehmigung und mehr. Die genauen Anforderungen und der tatsächliche Planungsumfang sind in jedem Projekt etwas unterschiedlich. Grundsätzlich kann von einem Zeitraum von etwa 2,5 bis 4 Jahre ausgegangen werden, bis ein Solarpark ans Netz geht.

In welchem Rahmen ist eine landwirtschaftliche Nutzung weiter möglich?

Ab dem Beginn der Errichtung des Solarparks ist eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche nicht mehr möglich. Durch eine verpflichtende Umzäunung wird zudem ein Begehen nicht mehr ohne besondere Erfordernis möglich sein. Während der Planungsphase, d.h. im Zeitraum zwischen dem Abschluss des Pachtvertrages bis zum Beginn der Baumaßnahmen kann Ihre Fläche hingegen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.

Was passiert nach dem Ende des Betriebs?

Wenn das Ende der vertraglich gewährten Laufzeit erreicht ist, wird die Solaranlage vollständig und rückstandslos zurückgebaut, sodass im Anschluss eine erneute landwirtschaftliche Nutzung der Fläche wieder möglich ist. Damit der Rückbau auch für den Fall einer Insolvenz des Betreibers abgesichert ist, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Bürgschaft bei der Genehmigungsbehörde zu hinterlegen.

Welche Kosten sind für mich mit einer Verpachtung meiner Fläche/n verbunden?

Auf Sie als Grundstückseigentümer*in kommen zu keinem Zeitpunkt, sprich weder in Zusammenhang mit der Verpachtung, noch während des laufenden Betriebs Kosten zu. Alle anfallenden Kosten, auch für Grundbucheintragungen o.ä., werden von uns als Entwickler getragen.

Wie profitiert meine Gemeinde von einem Solarpark?

Für die Standortgemeinde eines Solarparks sieht das Gesetz (§6 EEG) die Möglichkeit der kommunalen Beteiligung vor. Für den Betreiber des Solarparks stellt die kommunale Beteiligung keine wirtschaftliche Mehrbelastung dar, da sie durch den Netzbetreiber erstattet wird. Ihre Gemeinde erhält hierdurch jedes Jahr erhebliche Einnahmen, so lange bis der Solarpark zurückgebaut wird. Sofern die Gemeinde im Bereich des Solarparks darüber hinaus eigene Flächen besitzt, erhält sie dafür ebenfalls Pachteinnahmen.

Meine Fläche/n sind kleiner als 5 Hektar. Können sie trotzdem für einen Solarpark in Frage kommen?

Damit ein Solarpark wirtschaftlich rentabel betrieben werden kann, ist eine bestimmte Größe erforderlich. Die dafür tatsächlich erforderliche Hektaranzahl hängt von den individuellen Bedingungen des Standortes ab. Sofern grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die Planung auch auf benachbarte Parzellen zu erstrecken, kann die Fläche einzelner Grundstückseigentümer*innen auch weniger als 5 Hektar betragen.

Wind

Wie viel Energie erzeugt ein Windpark?

Die Höhe des jährlich erzeugbaren Stroms hängt von der sog. Windhöffigkeit am Standort ab. Eine moderne Windkraftanlage erzeugt ungefähr 15 Millionen Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und versorgt somit bis zu 6.000 Haushalte.

Wie hoch sind die Pachten für eine Windenergieanlage?

Die Höhe der Pacht hängt von vielerlei Faktoren ab. Entscheidend im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit eines Windparks sind die Windhöffigkeit am Standort, die mögliche Größe des Windparks, die Komplexität des Geländes und somit die Höhe der Baukosten, die Entfernung zum nächsten Netzverknüpfungspunkt und weitere Kriterien. Nachdem wir diese anhand von Geoinformationssystemen (GIS) geprüft haben, ist eine konkrete Benennung der Pachthöhe möglich.

Über welchen Zeitraum wird meine Fläche gepachtet?

Moderne Windenergieanlagen sind für eine Nutzungsdauer von etwa 25 bis 30 Jahre ausgelegt. Der Pachtvertrag wird deshalb über eine Laufzeit von 25 Jahre geschlossen. Um auch den Planungszeitraum sowie die Option eines Weiterbetriebs nach Ablauf von 25 Jahren zu berücksichtigen, beinhalt der Pachtvertrag entsprechende Regelungen, nach denen sich die Laufzeit verlängern kann. Die Zahlung der Pacht erfolgt ab dem Beginn der Baumaßnahmen bis zum vollständigen Rückbau der Anlage und somit der Beendigung der Flächennutzung für Windenergie.

Was passiert nach dem Ende des Betriebs?

Wenn das Ende der vertraglich gewährten Laufzeit erreicht ist, wird die Windenergieanlage vollständig und rückstandslos, d.h. inklusive Fundament, zurückgebaut, sodass im Anschluss eine erneute landwirtschaftliche Nutzung der Fläche wieder möglich ist. Damit der Rückbau auch für den Fall einer Insolvenz des Betreibers abgesichert ist, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Bürgschaft bei der Genehmigungsbehörde zu hinterlegen.

Wie viel Fläche ist für eine Windenergieanlage erforderlich?

Für das Turmfundament einer modernen Windenergieanlage ist eine Fläche von etwa 500 Quadratmeter erforderlich. Hinzu kommt der Flächenbedarf für den Kranstellplatz und die Zuwegung. Dafür werden weitere rund 2.000 Quadratmeter benötigt. Flächen für den Kranausleger, zur Lagerung der Rotorblätter und weiteres können auf ungefähr 3.000 Quadratmeter beziffert werden und sind jedoch lediglich temporär während der Bauphase der Anlage notwendig.

Welche Kosten sind für mich mit einer Verpachtung meiner Fläche/n verbunden?

Auf Sie als Grundstückseigentümer*in kommen zu keinem Zeitpunkt, sprich weder in Zusammenhang mit der Verpachtung, noch während des laufenden Betriebs Kosten zu. Alle anfallenden Kosten, auch für Grundbucheintragungen o.ä., werden von uns als Entwickler getragen.

Wie profitiert meine Gemeinde von einem Windpark?

Für die Standortgemeinde sowie möglicherweise umliegende Gemeinden eines Windparks sieht das Gesetz (§6 EEG) die Möglichkeit der kommunalen Beteiligung vor. Für den Betreiber des Windparks stellt die kommunale Beteiligung keine wirtschaftliche Mehrbelastung dar, da sie durch den Netzbetreiber erstattet wird. Ihre Gemeinde erhält hierdurch jedes Jahr erhebliche Einnahmen, so lange bis der Windpark zurückgebaut wird. Sofern die Gemeinde im Bereich des Windparks darüber hinaus eigene Flächen besitzt, erhält sie dafür ebenfalls Pachteinnahmen.

AEOLON Wind PV Aussendienst

„Der jungen Generation und allen noch kommenden sind wir verpflichtet, die Energiewende erfolgreich umzusetzen. Um die Klimaziele zu erreichen, aber auch für eine unabhängige Energieversorgung. Das kann nur zusammen gelingen. Faire Bedingungen und echte Mehrwerte für die Menschen vor Ort sind deshalb das A und O für ein erfolgreiches Projekt.“

Thomas Röhrig
Außendienstmitarbeiter Wind & PV

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